Elternsprecher

 

Das Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und

in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG)
Vom 5. März 2003

schreibt vor:

 

§ 19 Elternvertretung

 

(1) Um dem Erziehungs- und Bildungsauftrag gerecht werden zu können und im Interesse der bestmöglichen Förderung und Betreuung jedes einzelnen Kindes ist eine vertrauensvolle und kontinuierliche Zusammenarbeitzwischen Eltern, Erzieherinnen und Erziehern notwendig.
(2) Sofern in einer Tageseinrichtung Gruppen gebildet werden, wird eine Elternsprecherin oder ein Elternsprecher je Gruppe für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

 

(5) Die Elternschaft oder die Elternsprecherinnen und Elternsprecher einer Tageseinrichtung wählen für die Dauer von zwei Jahren aus ihrer Mitte eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Gemeindeelternvertretung, wenn in der Gemeinde mehrere Tageseinrichtungen bestehen.

 

Die Elternsprecherwahl fand im August 2021 statt.

 

Für die Dauer von 2 Jahren wurden gewählt:

 

 

Nimmersattzwerge:   Frau Döring

                                       Frau Lampe

 

Entdeckerzwerge:      Frau Kressin

                                       Frau Schultz

 

Monsterzwerge:         Frau Föllner

                                       Frau Borrmann

 

Supermonsterzwerge:   Frau Lampe

                                           Frau Schultz

 

 

Nächster Termin: