Elternsprecher
Das Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und
in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG)
Vom 5. März 2003
schreibt vor:
§ 19 Elternvertretung
(1) Um dem Erziehungs- und Bildungsauftrag gerecht werden zu können und im Interesse der bestmöglichen Förderung und Betreuung jedes einzelnen Kindes ist eine
vertrauensvolle und kontinuierliche Zusammenarbeitzwischen Eltern, Erzieherinnen und Erziehern notwendig.
(2) Sofern in einer Tageseinrichtung Gruppen gebildet werden, wird eine Elternsprecherin oder ein Elternsprecher je Gruppe für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
(5) Die Elternschaft oder die Elternsprecherinnen und Elternsprecher einer Tageseinrichtung wählen für die Dauer von zwei Jahren aus ihrer Mitte eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Gemeindeelternvertretung, wenn in der Gemeinde mehrere Tageseinrichtungen bestehen.
Die Elternsprecherwahl fand im August 2021 statt.
Für die Dauer von 2 Jahren wurden gewählt:
Nimmersattzwerge: Frau Döring
Frau Lampe
Entdeckerzwerge: Frau Kressin
Frau Schultz
Monsterzwerge: Frau Föllner
Frau Borrmann
Supermonsterzwerge: Frau Lampe
Frau Schultz
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