Elternsprecherrat
Nächte Elternsprechersitzung: 26.09.2022 um 16.00 Uhr
Das Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und
in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG)
Vom 5. März 2003
schreibt vor:
§ 19 Elternvertretung
(1) Um dem Erziehungs- und Bildungsauftrag gerecht werden zu können und im Interesse der bestmöglichen Förderung und Betreuung jedes einzelnen Kindes ist eine vertrauensvolle und kontinuierliche
Zusammenarbeitzwischen Eltern, Erzieherinnen und Erziehern notwendig.
(2) Sofern in einer Tageseinrichtung Gruppen gebildet werden, wird eine Elternsprecherin oder ein Elternsprecher je Gruppe für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
(5) Die Elternschaft oder die Elternsprecherinnen und Elternsprecher einer Tageseinrichtung wählen für die Dauer von zwei Jahren aus ihrer Mitte eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Gemeindeelternvertretung, wenn in der Gemeinde mehrere Tageseinrichtungen bestehen.
Die Elternsprecherwahl fand im September 2022 statt.
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