Elternsprecherrat

 

Nächte Elternsprechersitzung:  26.09.2022 um 16.00 Uhr

 

Das Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und

in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG)
Vom 5. März 2003

schreibt vor:

 

§ 19 Elternvertretung

 

(1) Um dem Erziehungs- und Bildungsauftrag gerecht werden zu können und im Interesse der bestmöglichen Förderung und Betreuung jedes einzelnen Kindes ist eine vertrauensvolle und kontinuierliche Zusammenarbeitzwischen Eltern, Erzieherinnen und Erziehern notwendig.
(2) Sofern in einer Tageseinrichtung Gruppen gebildet werden, wird eine Elternsprecherin oder ein Elternsprecher je Gruppe für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

 

(5) Die Elternschaft oder die Elternsprecherinnen und Elternsprecher einer Tageseinrichtung wählen für die Dauer von zwei Jahren aus ihrer Mitte eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Gemeindeelternvertretung, wenn in der Gemeinde mehrere Tageseinrichtungen bestehen.

 

Die Elternsprecherwahl fand im September 2022 statt.

                         

Wackelzahnzwerge

Yvonne Ahlig

 

 

 

Swetlana Hartmann

 

 

 

Entdeckerzwerge

Mandy Nießner

 

 

 

Annika Götze

Fruchtzwerge

Karolin D.

 

 

 

Franziska Hillmer

 

 

 

Glückszwerge

Sophie Pfuhl

 

 

 

Kathleen Breitenbach

 

 

 

Sonnenzwerge

Philipp Miersch & Jennifer Miersch

 

 

Nicole Kästner

 

 

Minizwerge

C

 

 

 

M